Deutsch-Polnisches Jugendwerk

Begegnung und Zusammenarbeit junger Deutscher und Polen

Funktion der Euroregion Pomerania im DPJW

Der Kommunalgemeinschaft Pomerania e.V. wurde 1995 die Aufgabe der Landeszentralstelle Mecklenburg-Vorpommern übertragen. Seitdem fördert die Pomerania Begegnungsmaßnahmen im Rahmen der Richtlinien des Deutsch- Polnischen Jugendwerkes (DPJW) und des Bildungsministeriums Mecklenburg-Vorpommern.

Damit nimmt sie Aufgaben des Landes wahr. Sie betreut beispielsweise die Träger, die keine andere Zentralstelle haben. Sie verwaltet die Mittel des DPJW und des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Im Jahr 1996 wurde diese Aufgabe auch dem polnischen Verein, dem damaligen Zweckverband der Pomerania in Stettin (heute Verein der polnischen Gemeinden der Euroregion Pomerania), für das heutige Gebiet der Wojewodschaft Westpommern übertragen.

Dadurch konnte eine bessere Abstimmung der Begegnungsmaßnahmen erreicht werden. Unter anderem werden gemeinsame Bildungsveranstaltungen durchgeführt.

Die aktuellen Antragsunterlagen und Förderbedingungen finden Sie auf der Homepage des DPJW:

Kontakt bei der Kommunalgemeinschaft Pomerania

Aktuelles zum Deutsch-Polnischem Jugendwerk

Deckblatt der Infobroschüre des DPJW

Aufgaben und Struktur des DPJW

Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) hat die Aufgabe, das Kennenlernen und gemeinsame Handeln deutscher und polnischer Jugendlicher zu unterstützen.

Das DPJW hat zwei Geschäftsstellen mit jeweiligem Sitz in Warschau und Potsdam. Das deutsch-polnische Jugendwerk ist nach einem Zentralstellensystem organisiert. In der Struktur arbeiten Landeszentralstellen, Zentralstellen der freien Träger sowie Einzelträger mit besonderer Bedeutung zusammen.

Die Zentralstellen entwickeln und unterstützen unterschiedlicher Formen des Jugend- und Schüleraustausches auf der Grundlage der allgemeinen Ziele des DPJW.

  • Verständigung zwischen jungen Menschen beider Nationen
  • Entwicklung eines partnerschaftlichen Miteinanders und Übernahme von Eigenverantwortung.


Dies geschieht durch Förderung von Projekten mit

  • allgemeinem, politischem, sozialem, gesundheitlichem, kulturellem, naturkundlichem und technischem Charakter
  • Praktika

Rechtsgrundlagen des Deutsch–Polnischen Jugendwerkes

Die Gründung des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW) geht auf eine Vereinbarung zurück, welche der damalige deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl und sein polnischer Amtskollege Tadeusz Mazowiecki, damals Ministerpräsident der Republik Polen bei einem Treffen am 6. November 1990 in Frankfurt an der Oder trafen.

Gegründet wurde das Deutsch-Polnische Jugendwerk schließlich 1991 durch die Regierungen Deutschlands und Polens, welche sich vertraglich einigten, dem DPJW die Zuständigkeit für die Förderung des deutsch-polnischen Jugendaustausches zu übertragen. Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) war damit die erste binationale, deutsch-polnische Organisation mit der Rechtspersönlichkeit einer internationalen Organisation.

Weitere Informationen finden Sie auf der zentralen Internetseite des DPJW https://dpjw.org/

Internetseite des DPJW