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09.09.2010
REGIONALPOLITIK
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INTERREG III A (2000-06)


POMERANIA INFO



 Was ist INTERREG III?
Interreg III ist eine Gemeinschaftsinitiative des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Zusammenarbeit zwischen den Regionen der Europäischen Union im Zeitraum 2000-2006.

Ziel dieser neuen Phase von INTERREG ist die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union anhand der Förderung grenzübergreifender, transnationaler und interregionaler Zusammenarbeit und ausgewogener räumlicher Entwicklung. Der Einbeziehung von Regionen in äußerster Randlage und Regionen entlang der Grenzen zu den Beitrittsländern gilt besondere Aufmerksamkeit.

Interreg III umfasst drei Ausrichtungen:
  • Ausrichtung A : grenzübergreifende Zusammenarbeit
    Die grenzübergreifende Zusammenarbeit benachbarter Gebiete soll anhand der Umsetzung gemeinsamer Entwicklungsstrategien das Entstehen grenzübergreifender wirtschaftlicher und sozialer "Pole" fördern.
  • Ausrichtung B: transnationale Zusammenarbeit
    Die transnationale Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden dient der Förderung eines hohen Maßes an räumlicher Integration innerhalb der Union anhand großräumiger Zusammenschlüsse europäischer Regionen
  • Ausrichtung C : interregionale Zusammenarbeit
    Die interregionale Zusammenarbeit zielt darauf ab, die Politiken und Instrumente für Regionalentwicklung durch einen umfangreichen Informations- und Erfahrungsaustausch (Vernetzung) effizienter zu gestalten.
bearbeitet:  10.12.2006
 INTERREG III A in der Euroregion Pomerania
Mit EU-Fördermitteln in Höhe von 118,2 Mio. Euro werden im Zeitraum 2001 bis 2006 grenzübergreifende Projektaktivitäten mit einem geplanten Kostenvolumen von 157,6 Mio. Euro auf dem Gebiet der Euroregion POMERANIA durch INTERREG III A unterstützt. Davon sind seit Ende 2004 fast 30 Mio. Euro (für Gesamtkosten von 40 Mio. Euro) auf der polnischen Seite hinzugekommen.
Mit dem EU-Beitritt Polens wurde die Voraussetzung geschaffen, dass auch polnische Projekte aus INTERREG III A unterstützt werden können.

Dafür war eine intensive Überarbeitung des deutsch-polnischen Programmdokumentes erforderlich, die noch einmal durch die Europäische Kommission genehmigt werden musste.

Dieses NEUE Gemeinsame Regionalprogramm INTERREG III A der Länder Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg und Polens (Wojewodschaft Zachodniopomorskie) wurde am 03. Dezember 2004 von der EU-Kommission genehmigt.

Hier können Sie den vollständigen Text des aktuellen Gemeinsamen Regionalprogrammes (Redaktioneller Stand vom 28.05.2004) herunterladen:
Regionalprogramm INTERREG III A - [852 kbyte].


Nach der Strukturfondsverordnung VO EG 1260/1999 ist für die konkrete Untersetzung eines durch Strukturfonds finanzierten Programmes (in diesem Fall INTERREG III A) eine weitere organisatorische und finanzielle Detaillierung notwendig, die sogenannte "Ergänzung zur Programmplanung (EzP)". Dieses Dokument stellt die praktische Arbeitsgrundlage für die Umsetzung von Projekten im Rahmen von INTERREG III A dar.

Die aktuelle Fassung (Stand 19.01.2005) der EzP - [775 kbyte] sowie der neue Finanzplan - [22 kbyte] des Programmes können ebenfalls heruntergeladen werden.


Weiterhin stellen wir Ihnen einige der wichtigsten EU-Verordnungen bzw. Leitlinien, auf die sich das Regionalprogramm bezieht, zum Download bereit:

Interreg III - Mitteilung
(Acrobat Reader Datei - 148 Kbyte)

Strukturfondsverordnung 2000-2006
(Acrobat Reader Datei - 233 Kbyte)

Zuschussfähigkeit von Kosten bei der Strukturfondsförderung
(Acrobat Reader Datei - 149 Kbyte - aktuelle Fassung 448/2004 vom 10.03.2004)

Publizitätsverordnung 2000-2006
(Acrobat Reader Datei - 120 Kbyte)
bearbeitet:  11.02.2007
 Welches Fördergebiet umfasst INTERREG III A in unserer Region?
Auf der deutscher Seite sind es in Mecklenburg-Vorpommern die Landkreise Rügen, Nordvorpommern, Ostvorpommern und Uecker-Randow sowie die kreisfreien Städte Stralsund und Greifswald und die Landkreise Uckermark und Barnim in Brandenburg.
Seit dem EU-Beitritt Polens nimmt auch die polnische Seite an INTERREG III A teil. Hier handelt es sich um die Landkreise Police, Gryfino, Kamień Pomorski, Gryfice, Goleniów, Stargard Szczeciński, Pyrzyce, Myślibórz, Choszczno, Łobez (besteht seit 2002), Drawsko, Białogard, Kołobrzeg, Koszalin (Kreis), Sławno, Szczecinek, Świdwin und Wałcz sowie die kreisfreien Städte Szczecin, Świnoujście und Koszalin.
Maßnahmen in den Landkreisen Białogard, Drawsko, Kołobrzeg, Koszalin, Sławno, Szczecinek, Świdwin und Wałcz sowie in der Stadt Koszalin auf der polnischen Seite sowie in den Landkreisen Rügen und Nordvorpommern und in der kreisfreien Stadt Stralsund auf der deutschen Seite sind entsprechend der Leitlinien von INTERREG III, Absatz 10, bis zu einer Höhe von 20% der regionalen INTERREG III - Gesamtausgaben förderfähig.
bearbeitet:  11.02.2007
 Wer ist bei INTERREG III A antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Einheiten der territorialen Selbstverwaltung, der Verein der polnischen Gemeinden der Euroregion POMERANIA, die Kommunalgemeinschaft POMERANIA e. V. sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützig tätige juristische Personen, von Gebietskörperschaften getragene nicht gewerblich ausgerichtete Unternehmen sowie Wirtschaftsfördergesellschaften.
bearbeitet:  11.02.2007
 Welche Ausgaben können über INTERREG III A gefördert werden?
Förderfähig sind Ausgaben, die direkt und ursächlich mit dem Vorhaben in Verbindung stehen und für die Erfüllung des Zuwendungszweckes - Umsetzung eines Projektes mit grenzübergreifender Auswirkung - unbedingt notwendig sind.
Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben wird durch die jeweils zuständige Fachbehörde bestätigt. Die Fachbehörde wird dem Projektträger jeweils benannt. Abschließend entscheidet der Zuwendungsgeber.

Zur weiteren Information steht das Dokument - Förderfähigkeit von projektbezogenen Ausgaben - als Download zur Verfügung.
bearbeitet:  11.02.2007
 Was ist für eine erfolgreiche Antragstellung zu beachten?
Das Projekt muss einen grenzbergreifenden Charakter aufweisen. In der Regel wird für das Projekt zumindest ein polnischer Partner benötigt, der eine aktive Rolle bei der Projektumsetzung/-nutzung spielt. Hinsichtlich der grenzübergreifenden Durchführung sowie grenzübergreifenden Wirkung müssen zumindest einige der festgelegten Auswahlkriterien erfüllt sein. Insbesondere sollten die Projekte gemeinsam konzeptioniert und/oder gemeinsam umgesetzt und/oder (im Idealfall) gemeinsam finanziert werden.

Weiterhin soll ein INTERREG-Projekt grenzübergreifend Hemnisse abbauen helfen, bessere Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit schaffen und die Kooperation an sich unterstützen.

Weitere wichtige formelle Voraussetzungen sind:
  • Klärung von Eigentumsfragen
  • Verfügbarkeit der Eigenmittel
  • Nachhaltigkeit des Projektes
  • mit dem Projekt darf nicht vor der Genehmigung (Zuwendungsbescheid) begonnen werden
bearbeitet:  11.02.2007
 Wie hoch ist eine mögliche Förderung?
Der Höchstfördersatz für den Einsatz von Strukturfondsmitteln der Europäischen Union beträgt 75% der förderfähigen Kosten.
Dazu kommen im mecklenburg-vorpommerschen Teil des Fördergebiets i.d.R. 15% Landesmittel sowie im brandenburgischen Teil bis zu 5% Landesmittel. Auf polnischer Seite beträgt die Maximalförderung 75%.
bearbeitet:  11.02.2007
 Woher bekomme ich die Antragsunterlagen für INTERREG III A?
Hilfreiche Unterlagen für die Antragstellung (Checkliste, Auswahlkriterien, Förderfähigkeit von Ausgaben) sowie die Programmunterlagen können Sie auf dieser Seite im Bereich der Service - Downloads - herunterladen.

Das Antragsformular senden wir Ihnen nach einem Erstkontakt gerne zu.

Die Unterlagen für Anträge im Bereich Fonds für kleine Projekte inklusive des Antragsformulars finden Sie ebenfalls im Bereich der Service - Downloads.
bearbeitet:  11.02.2007
 Wo sind die Antragsunterlagen einzureichen?
Die Projektantragsunterlagen für INTERREG III A sind von deutschen Projektträgern entsprechend der Checkliste - [17 kbyte] unter Beachtung der Projektauswahlkriterien - [19 kbyte] und der Zuschussfähigkeit von Ausgaben (Stand: 01.02.2006) - [63 kbyte] in der Geschäftsstelle der Kommunalgemeinschaft POMERANIA einzureichen.
Polnische Projektträger müssen sich an die Regionale Kontaktstelle im Marschallamt der Wojewodschaft Westpommern, Departament für Europäische Integration, wenden.
bearbeitet:  11.02.2007
 Projektentscheidungsverfahren
Stark vereinfacht sind die Etappen der Antragstellung/Genehmigung eines INTERREG III A Projektes in diesem Ablaufschema - [13 kbyte] dargestellt.

Grundlagen für die Projektförderung sind das

Gemeinsame Regionalprogramm - [852 kbyte] (Redaktioneller Stand vom 28.05.2004, durch die Europäische Kommission am 03.12.2004 genehmigt)

und die dazugehörige

Ergänzung zur Programmplanung - [775 kbyte] (Redaktionelle Fassung vom 19.01.2005)


Nach Einreichen der vollständigen Antragsunterlagen werden anhand dieser Dokumente Projektentscheidungsvorlagen (Das sind vereinheitlichte Projektdarstellungen mit den wichtigsten inhaltlichen, zeitlichen und finanziellen Angaben zu den geplanten Vorhaben.) erstellt.

Diese Vorlagen dienen den Mitgliedern des Euroregionalen Projektausschusses (ERPA) dazu, über die Förderwürdigkeit eines Projektes aus Sicht der EUROREGION POMERANIA zu befinden. Der ERPA setzt sich paritätisch aus deutschen und polnischen Vertretern der regionalen Kommunen zusammen (Geschäftsordnung des ERPA - [21 kbyte]).

Unabhängig davon werden die notwendigen fachlichen Stellungnahmen (Fachressorts, zuständige Behörden) durch die Geschäftsbesorger der Länder eingeholt.
Nach Einholen der fachlichen und regionalen Voten (ERPA) wird im Gemeinsamen Regionalausschuss (GRA) abschließend über die Förderwürdigkeit der Vorhaben beraten. Der GRA setzt sich aus Vertretern der Länder Mecklenburg-Vorpommerns, Brandenburgs, der Wojewodschaft Westpommerns und der polnischen Regierung sowie den deutschen und polnischen Vertretern der EUROREGION POMERANIA zusammen (Geschäftsordnung des GRA - [25 kbyte].
Nach Befürwortung durch den GRA wird ein entsprechender Zuwendungsbescheid erstellt.
bearbeitet:  12.02.2007
 Informationen über die Programmumsetzung
Die Programmumsetzung wird von verschiedenen Stellen kontrolliert und begleitet. Jedes Jahr werden Durchführungsberichte für die Europäische Kommission erstellt. Im Jahr 2003 wurde eine Halbzeitbewertung der Programme durchgeführt. Im Jahr 2005 wurde die Aktualisierung der Halbzeitbewertung vorgenommen.



Hier können Sie Informationen und Berichte bezüglich des Umsetzungsstandes herunterladen:



bearbeitet:  09.11.2007
 Geplante Finanzmittel des Programms
Übersicht der geplanten Programmmittel im Fördergebiet.



Finanzplan von INTERREG III A (2000-06) - Stand: 18.09.2007
Handlungsfeld
Kosten
(EUR)
EU-Mittel
(EUR)
A-1 Zusammenarbeit von Unternehmen
2.594.105
1.945.577
A-2 Zusammenarbeit Technologie und Forschung
2.249.623
1.687.218
A-3 Marketing der Region
4.034.289
3.025.717
B-1 Verbesserung der Infrastruktur für Innovation
6.252.841
4.689.606
B-2 Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
40.822.341
30.616.707
B-3 Verbesserung der touristischen Infrastruktur
43.046.906
32.285.252
C-1 Natur-, Landschafts- und Katastrophenschutz
5.348.234
4.011.175
C-2 Verbesserung der Wasser- und Luftqualität
3.957.084
2.967.813
D-1 Ländlicher Raum
8.144.031
6.108.023
E-1 Qualifizierung
6.317.840
4.738.379
F-1 Kulturelle, soziale und kommunale Zusammenarbeit
2.170.960
1.628.220
F-2 Kultur und kulturelle Investitionen
17.968.740
13.476.555
F-3 Fonds für kleine Projekte
4.618.377
3.463.497
G-1 Besondere Unterstützung der an die Beitrittsländer angrenzenden Gebiete
3.480.587
2.610.440
H-1 Technische Hilfe - Projektmanagement
6.047.449
4.535.584
H-2 Technische Hilfe - Investitionen, Öffentlichkeitsarbeit
487.815
365.863
PLAN GESAMT
157.541.222
118.155.626