Immobilienerwerb in Polen wird für EU-Ausländer leichter
Nach einer 5-jähringen Übergangsfrist können seit dem
01.05.2009 EU-Ausländer in Polen auch Häuser und Hausgrundstücke genehmigungsfrei kaufen. Mit dem EU-Beitritt 2004 galt dies bereits für Wohnungen.
Die Notwendigkeit einer behördlichen Genehmigung vor dem notariellen Kaufakt gilt aber weiterhin für den Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Hier wird die volle Gleichstellung der EU-Ausländer mit polnischen Staatsbürgern erst 2017 hergestellt. Allerdings gibt es bereits jetzt zahlreiche Ausnahmeregelungen. Wer z. B. drei Jahre (in den westlichen Wojewodschaften und Masuren 7 Jahre) eine landwirtschaftliche Fläche gepachtet hat und in dieser Zeit in Polen wohnte, kann diese Fläche bereits heute genehmigungsfrei erwerben. In der Praxis hatten die Regelungen, die auch als Kompensation für die fehlende Arbeitnehmer-Freizügigkeit gedacht waren, oftmals wenig Bedeutung. Die Genehmigung für den Kauf von Hausgrundstücken wurde vielfach ohne weitere Prüfung erteilt. Landwirtschaftsflächen wurden von Ausländern, vor allem Deutschen und Holländern, mittels Betriebsgesellschaften erworben, an denen auch polnische Staatsbürger beteiligt waren.
Quelle:
www.infoseite-polen.de (03.05.2009)
SBC Neubrandenburg
Kommunalgemeinschaft Pomerania e.V.
[04.05.2009]