Änderungen im polnischen Gewerberecht!
Ab 01. April 2009
Firmenanmeldung nur an "einer" Stelle
Nicht nur die Kapitalgesellschaften, sondern auch Einzelunternehmen oder z. B. Freiberufler (Steuerberater, Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Architekten usw.) sind verpflichtet, sich in Polen beim zuständigen Amt unternehmerisch registrieren zu lassen.
Das Gewerberegister wird duch die für den Wohnort (Daueraufenthaltsort) des Unternehmers zuständige Gemeinde geführt.
Unternehmer, die ihren festen Wohnsitz in einem anderen EU-Land haben, sollen die Eintragung in der für den Hauptort der gewerblichen Tätigkeitsausübung in Polen zuständigen Gemeinde vornehmen.
Firmengründer müssen im Gemeindeamt einen Antrag EDG-1 - [221 kbyte] stellen.
Eine Gewerbeanmeldung via Internet ist auf folgenden Seiten www.crd.gov.pl und www.epuap.gov.pl möglich.
Dieser Antrag gilt gleichzeitig als:- Antrag auf Eintragung ins Gewerberegister (Gemeindeamt),
- Antrag auf Eintragung ins Landesamtregister der inländischen Unternehmer (REGON - Statistikamt),
- Identifizierungs- oder Aktualisierungsanmeldung (Steueridentifikationsnummer - Finanzamt),
- Anmeldung bzw. Aktualisierungsmeldung der Beitragszahler zur Sozialversicherung (Soziale Versicherungsanstalt ZUS).
Vergleich der Geschäftstätigkeitsformen (Quelle: Büro für Wirtschaftsentwicklung der Stadt Wrocław)
| Selbstständige Geschäftstätigkeit,
GbR | Andere Organisationsformen |
|---|
| Gründungskosten | Etwa 200 PLN | Über 1.500 PLN, im Fall der Gesellschaften ist das Stammkapital notwendig |
| Haftung für Verbindlichkeiten | Mit dem gesamten Privatvermögen | Mit dem Firmenvermögen |
| Buchhaltung | Alle Formen | Vollständige Buchhaltung (Handelsbücher) |
SBC Neubrandenburg
Kommunalgemeinschaft Pomerania e.V.
[02.07.2009]