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03.09.2010
REGIONALPOLITIK
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INTERREG IV A (2007-13)


POMERANIA INFO



 Hinweis für potentiell Begünstigte
dieser Text in anderen Sprachen: 
Die aktuellsten Informationen finden sie auf der Internetseite des Programms www.interreg4a.info.

Seit dem 2. Juni 2008 besteht die Möglichkeit, Beratungsleistungen zu den Projektvorschlägen in Anspruch zu nehmen, um Anträge auf eine Förderung im Rahmen des Operationellen Programms des Ziels 3 „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ „Grenzübergreifende Zusammenarbeit“ der Länder Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg und der Republik Polen (Wojewodschaft Zachodniopomorskie) 2007-2013 stellen zu können.

Hiermit möchten wir darüber informieren, dass ab dem 2. Juni 2008 das Antragsformular sowie der Leitfaden zur Erstellung einer projektbezogenen Partnerschafsvereinbarung, für die Erstellung von Projektanträgen zur Verfügung stehen. Daher empfehlen wir den potentiellen Begünstigten des Programms die Möglichkeit der Beratung wahrzunehmen.
Ansprechpartner für Ihre Projektvorschläge finden Sie in der

Geschäftsstelle des Gemeinsamen Technischen Sekretariat (GTS) (Kommunalgemeinschaft POMERANIA e.V.
Ernst-Thälmann-Str. 4, D – 17321 Löcknitz,
Tel.: 0049 39754 5290)


und in der

Regionalen Kontaktstelle INTERREG/ETZ
(Marschallamt der Wojewodschaft Zachodniopomorskie,
Abteilung für die Umsetzung der Regionalen Operationellen Programme,
Adresse:
Plac Hołdu Pruskiego 8,
PL - 70-550 Szczecin,
Tel. 0048 91 44 11 123, 124, 125)
,

wobei die Beratung im GTS zweisprachig (auf Deutsch und Polnisch) erfolgt.

Die Beratung im GTS und in der Regionalen Kontaktstelle ist eine Hilfestellung für polnische und deutsche Projektpartner beim Aufbau der projektbezogenen Kooperation sowie bei der Projektvorbereitung. Dadurch können, die Projektideen entsprechend den neuen Programmanforderungen des Lead-Partner-Prinzips und des Prinzips der vier Kriterien zur Qualität der grenzübergreifenden Zusammenarbeit entwickelt werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit einer individuellen Beratung. Information und alle erforderlichen Unterlagen werden auf folgenden Internetseiten veröffentlicht.
bearbeitet:  18.02.2009
 Rechtsgrundlagen
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Das Operationelle Programm für INTERREG IV A wurde auf der Grundlage der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft für den Förderzeitraum 2007-2013 unter besonderer Beachtung der Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates vom 5. Juli 2006 Nr. 1080/2006 EG in der Angelegenheit des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung, die die Verordnung Nr. 1783/1999 (Amtsblatt EG L 210 vom 31.07.2006, Seite 1) aufhebt – „EFRE-Verordnung“ sowie der Verordnung des Rates Nr. 1083/2006/EG vom 11. Juli 2006 mit den allgemeinen Vorschriften zum Europäischen Regionalentwicklungsfonds, dem Europäischen Sozialfonds sowie dem Kohäsionsfonds, die die Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 (Amtsblatt EG L 210 vom 31.07.2006, Seiten 25/78) – „Allgemeine Verordnung“ aufhebt erarbeitet. Weitere Grundlagen für den Programmierungsprozess sind die Entwicklungsstrategien der Wojewodschaft Zachodniopomorskie bis 2020, der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie das Grenzübergreifende Entwicklungs- und Handlungskonzept der Euroregion Pomerania für den Zeitraum 2007-2013.

Verordnungen der EU:
  • VERORDNUNG (EG) Nr. 1080/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1783/1999


  • VERORDNUNG (EG) Nr. 1083/2006 DES RATES vom 11. Juli 2006
    mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999


  • VERORDNUNG (EG) Nr. 1828/2006 DER KOMMISSION vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
bearbeitet:  09.06.2008
 Aufgaben und Ziel des Operationellen Programms
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Das vorliegende, gemeinsam erarbeitete Operationelle Programm des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ – „Grenzübergreifende Zusammenarbeit“ der Länder Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg und der Republik Polen (Wojewodschaft Zachodniopomorskie) wird im Zeitraum 2007-2013 zur Entwicklung der Grenzregion beitragen und bei der Gestaltung der deutsch-polnischen Zusammenarbeit eine wichtige Rolle spielen. Besonders bei den Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit soll für das vorliegende Programm auch die Bezeichnung INTERREG IV A verwandt werden, da der Begriff „INTERREG“ im Fördergebiet bei den Zielgruppen und Beteiligten bestens eingeführt und somit der Zugang zu diesem Programm wesentlich erleichtert wird.
Das Operationelle Programm bildet die Grundlage für die Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit in der Förderperiode 2007-2013.

Programmatisches Oberziel des Programmes:
Beitrag zur gleichmäßigen und ausgewogenen Entwicklung des Fördergebiets durch grenzübergreifende Annäherung der Bewohner, Unternehmen und Institutionen.

Gemeinsame Programmsprachen sind die deutsche und die polnische Sprache.
bearbeitet:  09.06.2008
 Prioritäten und Hauptaktivitäten
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  1. Förderung der Infrastruktur für grenzübergreifende Kooperation und der Umweltsituation im Grenzraum
    • Förderung der grenzübergreifenden Verkehrsverbindungen (Straße, Schiene, Wasserwege, Radwege)
    • Förderung der grenzübergreifenden Wirtschaftstruktur
    • Vorhaben der Bereiche Wasserqualität, Natur-, Landschafts-, Klimaschutz, Verringerung von Umweltbelastungen und –risiken

  2. Förderung grenzübergreifender Wirtschaftsverflechtungen sowie Verstärkung der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft
    • Unterstützung deutsch-polnischer Unternehmenskooperationen und –netzwerke
    • Maßnahmen zum grenzübergreifenden Standort- und Tourismusmarketing
    • Förderung von grenzübergreifenden Kooperationen und Netzwerken von Wissenschafts-, Forschungs- und Technologieeinrichtungen zur Verbesserung des Zugangs zu wissenschaftlichen Kenntnissen und des Technologietransfers

  3. Grenzübergreifende Entwicklung der Humanressourcen und Unterstützung von grenzübergreifenden Kooperationen in Bereichen wie Gesundheit, Kultur und Bildung
    • Gemeinsame Projekte im Bereich Qualifizierung und Berufsausbildung, Berufsabschlüsse für Tätigkeiten im deutsch-polnischen Fördergebiet, Umweltbildung
    • Förderung der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften sowie privaten Kulturträgern, Vereine und Institutionen zur Weiterentwicklung der guten Beziehungen bzw. der sozialen Kohäsion
    • Fonds für kleine Projekte (SPF)

  4. Technische Hilfe
    • Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Kontrolle sowie Evaluierung und Studien; Information und Kommunikation


bearbeitet:  10.06.2008
 Fördergebiet
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Das Programmgebiet von INTERREG IV A besteht aus:

  • Landkreis Rügen
  • Landkreis Nordvorpommern
  • Landkreis Ostvorpommern
  • Landkreis Uecker-Randow
  • Landkreis Uckermark
  • Landkreis Barnim
  • Stralsund, Kreisfreie Stadt
  • Greifswald, Kreisfreie Stadt
  • Unterregion Szczeciński mit den Landkreisen (powiaty) Police, Gryfino, Kamień Pomorski, Gryfice, Goleniów, Stargard Szczeciński, Pyrzyce, Myślibórz, Choszczno, Łobez, Szczecin (Stadt) und Świnoujście (Stadt)
  • Unterregion Koszaliński mit den Landkreisen (powiaty) Drawsko, Białogard, Kołobrzeg, Koszalin (Kreis), Sławno, Szczecinek, Świdwin, Wałcz und Koszalin (Stadt)

sowie entsprechend Artikel 21 („20%-Klausel“) der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 vom 05.07.2006 aus

  • Landkreis Demmin
  • Landkreis Mecklenburg-Strelitz
  • Neubrandenburg, Kreisfreie Stadt
bearbeitet:  09.06.2008
 Zielgruppen und Endbegünstigte
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  • Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände, Landkreise, Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg) oder deren Interessenvertretungen
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts,
  • gemeinnützig tätige juristische Personen (z. B. Vereine, Verbände, Stiftungen),
  • von Gebietskörperschaften getragene nicht gewerblich ausgerichtete Unternehmen, kommunale Zweckverbände,
  • Wirtschaftsfördergesellschaften und –organisationen, Technololgiezentren, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen,
  • Hochschulen, Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen,
  • Kultur- und Sporteinrichtungen, Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen,
  • Sonstige Nichtregierungsorganisationen (NGO)
  • Einheiten der territorialen Selbstverwaltung und ihre Zusammenschlüsse und der Verein der Polnischen Gemeinden der Euroregion Pomerania,
  • Organe der Regierungsverwaltung,
  • andere Subjekte des öffentlichen Rechts,
  • Rechtspersonen öffentlichen Nutzens,
  • Einheiten des Sektors der öffentlichen Finanzen,
  • Nichtregierungsorganisationen ,
  • Wirtschafts-, Berufs- und Landwirtschaftsselbstverwaltung
  • Staatliche Forstämter (nur im polnischen Programmraum).
bearbeitet:  27.04.2009
 Programmdokumente
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Zur Erarbeitung des vorliegenden Programmdokuments wurde im Juni 2006 eine deutsch-polnische Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der deutschen und polnischen nationalen und regionalen Behörden sowie der Euroregion Pomerania, gebildet.

Die Programmunterlagen wurden bei der Europäischen Kommission Ende Juli 2007 eingereicht.
Das Programmdokument wurde am 28.03.2008 unter der Nummer K(2008)1085 von der Europäischen Kommission genehmigt.

Offizieller Titel des Programms:
Operationelles Programm des Ziels 3 "Europäische territoriale Zusammenarbeit" - "Grenzübergreifende Zusammenarbeit" der Länder Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg und der Republik Polen (Wojewodschaft Zachodniopomorskie) 2007-2013.
Im täglichen Sprachgebrauch wird allerdings der Begriff "INTERREG IV A" benutzt.

  • Den Text des genehmigten OP (redaktioneller Stand vom 30.11.2007) können Sie hier in Deutsch (1.049 kbyte) und in Polnisch (872 kbyte) herunterladen.


Weitere Informationen und Dokumente finden Sie auf dieser Seite aber auch bei den Downloads in der Seitenrubrik REGIONALPOLITIK.
bearbeitet:  10.06.2008
 Antragsunterlagen
dieser Text in anderen Sprachen: 
Die aktuellen Antragsunterlagen zu INTERREG IV A finden Sie auf der Internetseite des Programms www.interreg4a.info.

Alle Anträge sind in DEUTSCH und in POLNISCH zu stellen.
bearbeitet:  06.05.2010
 Geplante Finanzmittel des Programms
Übersicht der geplanten Programmmittel im Fördergebiet.



Finanzplan von INTERREG IV A (2007-13) - Stand: 28.03.2008
Handlungsfeld
Kosten
(EUR)
EU-Mittel
(EUR)
Fonds für kleine Projekte 2009 - 2011
1.550.000
1.317.500
PLAN GESAMT
1.550.000
1.317.500

 Stand der finanziellen Umsetzung des Programms
Übersicht der bewilligten Programmmittel im deutschen und polnischem Fördergebiet.



Umsetzungsstand von INTERREG IV A (2007-13) - Stand: 12.02.2010
Handlungsfeld
Projekte
Kosten
(EUR)
EU-Mittel
(EUR)
46
0
Auslastung:
218.356
16,6%
GESAMT
46
0
Auslastung:
218.356
16,6%