VIII. Internationale Paddeltour
Städte- und Gemeindenverband des Flußgebietes der Parsęta
2. Kanufahrtleitung
Kanufahrtkapitän: Zbigniew Manicz
II. Kanufahrtkapitän: Bogdan Bereszyński
Retter: Andrzej Szeremeta
Ziele:
-aktive Erholung am Wasser, Popularisieren dieser Freizeitaktivität
-Integration zwischen Kanuter
-Verbereiten der guten Praktika „Machen wir Parsęta sauber“
-Naturkundeunterricht
-Werbung für die Region
4. Strecke
23.07.2009 Teilnehmeranmeldung an der Kanustation in Karlino
24.07.2009 Radew-Fluss: Białogórzyno-Karlino
25.07.2009 Radew-Fluss, Parsęta-Fluss: Karlino-Pustary
26.07.2009 Parseta-Fluss: Kołobrzeg
5. Teilnahmeanmeldung
ausschliesslich mit Teilnehmerkarte (bei einer Gruppe vom Gruppenleiter unterschrieben) und Einzahlungsbeweis für Teilnahmegebühr
per E-Mail: ms@parseta.org.pl
oder Post:
Związek Miast i Gmin Dorzecza Parsęty
Szymanowskiego 17
78-230 Karlino
Anmeldetermin läuft endgültig am 1.07.2009 ab.
6. Teilnahmevoraussetzungen
- Teilnahmegebühr
- Schwimmkenntnisse
- gute Kondition
- Mindestalter 18 Jahre, Minderjährige dürfen nur in Begleitung von Eltern oder Erziehungsberechtigten fahren
- Beachten der Kanutourordnung
7. Teilnahnahmegebühr
beträgt 180 Zloty (keine Kinderermäßigung). Bei Teilnahmerücktritt nach dem 01. Juli wird die geleistete Teilnahnahmegebühr nicht zurückerstattet
Bei der Einzahlung schreiben Sie: Ihren Vor- und Nachnamen, bei Gruppenmeldung den Gruppenleiternamen, Telefon und Titel „Parsęta 2009“
Związek Miast i Gmin Dorzecza Parsęty
Adresse:
Szymanowskiego 17
78-230 Karlino
Kontonummer
PKO BP o/Koszalin
04 1020 2791 0000 7302 0093 3226
8. Ausrüstung
- Teilnehmer bringen eigene Zelte und Campingzubehör mit
- vom Veranstalter wird gestellt: Kanu, Paddel, Schwimmweste, Campingplatz
- jeder Teilnehmer haftet für Verlust und alle Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder durch unsachgemäße Handhabung des Kanus oder am Zubehör selber entstehen, Verlust und Schäden müssen sofort dem Veranstalter gemeldet werden; Teilnehmer der Kanufahrt tragen eine finanzielle Verantwortung für die verlorene Ausrüstung.
- im Falle des Verzichts auf das Fortsetzen der Kanufahrt soll man auf eigene Kosten die Ausrüstung zu dem vom Organisator bestimmten Ort bringen
9. Veranstaltersleistungen
- Unfallversicherung
- vom 24. bis zum 26.07.2009 Mittagessen an der Kanustation in Karlino
- Transfer zu Einstiegsstellen und vom Ausgangspunkt
10. Offiziele Begrüßung
findet am 24.07.2009 um 9 Uhr an der Kanustation in Karlino statt
11. Registrierung
ist ab 23.07.2009 (Donnerstag) von 15 Uhr bis 21 Uhr und von 7.30 Uhr bis 9 Uhr am nächsten Tag möglich.
Teilnehmer, die sich nicht bis 9 Uhr am 24.07.2009 anmelden, werden von der Liste gestrichen.
12. Teilnehmerpflichten
- jeder Teilnehmer verpflichtet sich ausdrücklich zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, die für ihn als Fahrer des Kanus in Betracht kommen, insbesondere in Bezug auf Fahrgenehmigungen in Gewässern und Belangen des Umweltschutzes, jeder Teilnehmer verpflichtet sich die Umwelt zu schonen, keine Gegenstände zu hinterlassen und die bewachsenen Uferbereiche nicht zu befahren
- Schwimmwesten-Pflicht
- anderen Teilnehmer Hilfe zu leisten
- eigene Erste-Hilfe-Box mit zu bringen
13. Kanufahrtregeln
- Starten nur bei Signal der Kanufahrtleitung
- kein Überholen des ersten Piloten
- kein Stehenbleiben hinter dem zweiten Piloten
- Kanu und das Zubehör pfleglich zu behandeln und in unbeschädigtem, sauberen Zustand zurückzugeben, an den Halteplätzen Kanus nur in angewiesenen Stellen zu legen
- auf dem Gewässer ist Alkoholkonsum verboten!
14. Schlußbestimmungen
- jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Riiko
- Umtragen, Bauhindernisse und Verblockungen sind möglich
- der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für eventuelle materielle Verluste der Teilnehmer oder Schäden anderer Personen von Seiten der Teilnehmer
- den Kanufahrtveranstaltern sind alle Rechte und notwendige Änderungen in der Kanufahrtstrecke und im Programm vorbehalten, sowie bei entgültiger Interpretierung der vorliegenden Regeln
- sollten Teilnehmer in fortgesetzter Weise den ordnungsgemäßen Ablauf der Fahrt stören oder trotz mehrfacher Mahnung des Kanufahrtkapitäns gegen dessen Weisungen verstoßen, können diese ohne Anspruch auf Kostenerstattung von der Kanufahrt ausgeschlossen werden
- bei schlechten Wetterbedingungen kann die Kanufahrtleitung die einzelnen Etappen verändern, verkürzen oder absagen
Vorliegende Bestimmungen wurden bearbeitet nach:
Vorschriften des Polnischen Kajakverbandes
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