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Mitglieder können zusätzliche Angelberchtigung für Polen erwerben There was a problem loading image http://www.pomerania.net/_newsbilder/Angeln_Polen.jpg
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Der Landesanglerverband M-V e. V. unterzeichnete am 17. März 2009 gemeinsam mit dem LAV Brandenburg ein Abkommen zur gegenseitigen Beangelung von Pachtgewässern mit den polnischen Anglerverbänden PZW (Polski Związek Wędkarski http://www.pzw.org.pl) Toruń, PZW Bydgoszcz, PZW Gdańsk, PZW Gorzów Wielkopolski, PZW Jelenia Góra, PZW Okręg Nadnotecki-Piła, PZW Szczecin, PZW Włocławek, PZW Wrocłlaw, PZW Zielona Góra, PZW Katowice und dem Fischereibetrieb Suwałki (Gospodarstwo Rybackie PZW w Suwałkach). Damit können Angler über Verbands- und Landesgrenzen hinaus ihre Angelgewässer gemeinsam nutzen.
Voraussetzung zur Beangelung der polnischen Gewässer ist der Erwerb der gemeinsamen Angelberechtigung zum Preis von 25,00 €/Jahr. Im Preis inbegriffen ist das Gewässerverzeichnis der zu beangelnden Gewässern.
Mit dieser Angelberechtigung können über 100.000 ha Gewässerfläche in Polen beangelt werden. Grundlage für die Vergabe sind der eindeutige Nachweis der persönlichen Identität, der Nachweis der aktuellen Mitgliedschaft im eigenen Verband, der Besitz des Fischereischeins bzw. der Nachweis der gezahlten Fischereiabgabe sowie der Besitz der eigenen Verbandsangelberechtigung.
Ab sofort können alle Mitglieder des LAV M-V e. V., die diese Voraussetzungen erfüllen, in der Geschäftsstelle die Gemeinschaftsangelberechtigung erwerben.
Landesanglerverband M-V e. V.
Siedlung 18 a, 19065 Görslow
Tel. (0 38 60) 5 60 30, Fax 5 60 3 29, E-Mail lav-mv@t-online.de
Der Gebrauch der Angelberechtigung hat ausnahmslos unter Beachtung der nationalen und regionalen Bestimmungen (Informationspflicht beim Gast-
angler) sowie der verbandsinternen Verordnungen des Gastlandes zu erfolgen.
Quelle: http://www.lav-mv.de
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