Die Förderbedingungen für Antragsteller „Fonds für kleine Projekte Interreg V A Kommunikation-Integration-Zusammenarbeit“ wurden an die am 27.11.2019 im Handbuch für Antragsteller und Begünstigte des Kooperationsprogramms Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen aufgenommenen Änderungen angepasst.
Folgende Änderungen wurden in den aktuellen Förderbedingungen mit Wirkung vom 27.11.2019 berücksichtigt:
Punkt 5.1.4. Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
Verpflegung der Teilnehmer:
Veranstaltungsdauer bei mehr als 2 bis 4 h bis zu 10 Euro / Teilnehmer
bei mehr als 4 bis 8 h bis zu 20 Euro / Teilnehmer
bei mehr als 8 h bis zu 35 Euro / Teilnehmer
Übernachtung der Teilnehmer:
maximal 60 Euro pro Teilnehmer und Nacht
Honorare für Referenten, Moderatoren, Workshopleiter
maximal 125 Euro / h
maximal 1000 Euro / Tag
Schutzgebühren
Broschüren, Informationen etc. mit Herstellungskosten bis zu 10 Euro können ohne Schutzgebühr abgegeben werden. Bei höheren Herstellungskosten wird die Höhe der Schutzgebühr im Rahmen einer Einzelfallentscheidung durch die Verwaltungsbehörde festgelegt.